Wasserentnahmen aus Gewässern untersagt
Wasserentnahmen aus Gewässern untersagt
Untere Wasserbehörde erlässt Allgemeinverfügung:
Das Umweltamt des Landkreises Mansfeld-Südharz reagiert als Untere Wasserbehörde auf die seit Wochen anhaltende Trockenheit und hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mittels Pumpanlagen im Rahmen des Eigentümer- und Anliegergebrauchs untersagt. Darunter zählen Flüsse, Seen und Teiche. Diese Allgemeinverfügung gilt bis auf Widerruf, längstens bis 30. September 2018.
Unberührt von dieser Allgemeinverfügung bleibt das händische Schöpfen von Wasser.
Der Landkreis wird die Einhaltung der Allgemeinverfügung verstärkt kontrollieren. Zudem bittet der Landkreis Bürgerinnen und Bürger, die Kenntnis vom widerrechtlichen Abpumpen von Wasser aus Oberflächengewässern haben, dies dem Umweltamt zu melden.
Verstöße gegen die Allgemeinverordnung können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Alle Bürgerinnen und Bürger sind zudem aufgerufen, sparsam mit Trinkwasser umzugehen und kein Wasser zu verschwenden.
Den Wortlaut der Allgemeinverfügung finden Interessenten im angehängten Dokument